Sehr wertvolles Kulturgut
Regierungspräsidium stellt alle Gebäude des ehemaligen Damenstifts unter besonderen Schutz.
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BAD SÄCKINGEN (BZ). Seit 1961 steht die Bad Säckinger Altstadt unter Denkmalschutz. Jetzt hat das Freiburger Regierungspräsidium darüber hinaus das "ehemalige Stift Säckingen" mit dem Münster, den Stiftsgebäuden und dem Stiftsfriedhof unter besonderen Denkmalschutz gestellt und in das amtliche Denkmalbuch eingetragen.
Damit, so sagt Wolfgang Kaiser vom Regierungspräsidium, werde nicht nur das äußere Bild der Gebäude geschützt, sondern auch die Innenräume. Nutzungsänderungen ...