Sechs Kündigungen bei der ETH unwirksam
Arbeitsgericht kippt die Entlassung von EHT-Mitarbeitern / Die Arbeitgeberseite sieht jedoch keinen Spielraum
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TENINGEN. Vor dem Arbeitsgericht Freiburg hat die Arbeitgeberseite des Eisen- und Hammerwerks Teningen (EHT) eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht hat die Kündigung von sechs EHT-Mitarbeitern für unwirksam erklärt. Weitere Verfahren stehen noch aus. Offen ist, ob die Arbeitgeber in Berufung gehen.
"Grundsätzlich haben wir keine andere Situation als zu Beginn des Sommers", sagt EHT-Geschäftsführer Jürgen Dillmann. Mit diesen Worten will er nicht das Urteil des Freiburger Arbeitsgerichts kommentieren, sondern lediglich die wirtschaftliche Lage des Teninger Unternehmens beschreiben. Denn zum ...