Vermögen
Schwarzgeld geerbt?
Die Diskussion über den Ankauf Schweizer Bankdaten betrifft auch viele Erben. Zwar ist keiner verpflichtet, danach zu forschen, ob der Erblasser Schwarzgeld im Ausland hatte. Weiß er aber davon, macht er sich strafbar.
wid & BZ-Redaktion
Do, 4. Mär 2010, 0:04 Uhr
Geld & Finanzen
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