Schutz unterm Schweizer Kreuz

Die Neutralität der eidgenössischen Bürger und ihres Besitzes wurde auch von den Besatzern geachtet – zumindest weitgehend.  

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Antrag auf einen Schutzbrief  | Foto: zVg
Antrag auf einen Schutzbrief Foto: zVg
Der Leiter der Erziehungsanstalt Beuggen übte sich in Vorsicht. In einem Brief an das schweizerische Konsulat in Baden-Baden, datiert vom 15. September 1944, fragt er an: Gäbe es eine Möglichkeit, das in schweizerischem Besitz befindliche Gebäude samt Inventar zu schützen, sollte es zu "Feindhandlungen" kommen?
Deutlicher wurde die Direktion der Färberei ...

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