Account/Login

Schutz für die Hinterbliebenen

BZ-SERIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG (6): Wenn der Partner oder ein Elternteil stirbt, bestehen Rentenansprüche.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Der Tod des Partners oder eines Elternteils ist immer ein Schicksalsschlag. Damit neben dem menschlichen Verlust nicht auch noch Existenzängste aufkommen, gibt es Hinterbliebenenrenten.

Seit 2002 bekommen Witwen unter 45 Jahren, die keine Kinder haben, allerdings keine lebenslange Rente mehr. Diese kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente wird zwei Jahre lang in Höhe von 25 Prozent einer zum Zeitpunkt des ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel