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Schuldspruch bestätigt

Auch das Landgericht Freiburg wertet Wohnungsbrand in Mundingen als schwere Brandstiftung.  

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EMMENDINGEN/FREIBURG. War der vorsätzlich gelegte Brand in einer Wohnung eines Neunfamilienhauses in Mundingen in der Nacht zum 19. April des Jahres 2008 eine schwere Brandstiftung? Allein um diese Frage ging es jetzt in der vierten Instanz gegen einen 52-jährigen Arbeiter aus Bad Krozingen. Das Landgericht Freiburg hat die Frage bejaht und den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Bei dem Brand vor nunmehr drei Jahren war ein Schaden in Höhe von 50 000 Euro entstanden. Eine Stunde nach Mitternacht hatten aufmerksame Hausbewohner Brandgeruch bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Die hatte die Flammen, die sich nur im Schlafzimmer ausgebreitet hatten, rasch ...

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