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STAUFEN. Wenn der Gerichtsvollzieher sonntags um 13.45 Uhr an der Wohnungstür klingelt und so heftig rüttelt, dass die Türklinke innen abfällt, dann kann er einen Schuldner in Angst und Schrecken versetzen. Selbst dann, wenn der Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses an Wochenenden und zur Nachtzeit vollstrecken ...