Schuldig, nicht schuldig, schuldig
Bauleiter wird nach Verurteilung 2012 und Freispruch 2013 erneut der sexuellen Nötigung am Arbeitsplatz schuldig gesprochen.
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RHEINFELDEN/FREIBURG. Auf eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung gegen einen Bauleiter aus Rheinfelden sind sein Freispruch und nun erneut seine Verurteilung gefolgt.
Am Donnerstag wurde der die Taten bestreitende Mann wegen sexueller Nötigung in drei Fällen und Körperverletzung einer Angestellten am gemeinsamen Arbeitsplatz vom Landgericht Freiburg zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem ...