Schornsteinfeger kommt weiterhin
Nur wer einen anderen Dienstleister beauftragen möchte, muss sich beim Bezirksbevollmächtigten melden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BONNDORF. Seit dem 1. Januar können Hausbesitzer wählen, wen sie mit bestimmten Dienstleistungen beauftragen, für die bisher per Gesetz der Schornsteinfeger zuständig war. Viele Bürger sind verunsichert, an wen sie sich nun wenden und wie sie die Reinigung ihrer Schornsteine oder die nötigen Emissionsmessungen organisieren müssen. "Im großen und ganzen bleibt alles beim Alten", beruhigt jedoch der Bonndorfer Bezirksschornsteinfeger Hans Beha.
"Bezirksbevolllmächtigter für den Kehrbezirk Bonndorf" muss man ihn nun allerdings seit Monatsanfang korrekt nennen. Denn nach Ansicht der Europäischen Union verstieß die bisherige Regelung gegen ...