Schmerzensgeld statt Strafe

Firmenchef zahlt 3000 Euro an Maurer, der seit einem Arbeitsunfall querschnittsgelähmt ist  

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MURG/BAD SÄCKINGEN. Statt einer Bestrafung des Angeklagten eine geldwerte Entschädigung für den querschnittsgelähmten Geschädigten. Im Prozess um einen Unfall auf einer Baustelle in Murg von Januar 2008 stellte das Amtsgericht Bad Säckingen gestern das Verfahren wegen vorsätzlicher Baugefährdung nach knapp einstündiger Verhandlung ein. Der beschuldigte Bauunternehmer muss 3000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten und 500 Euro an die Staatskasse zahlen.

Bei dem Arbeitsunfall am 24. Januar 2008 auf einer Baustelle in Murg stürzte ein Maurer durch eine Treppenöffnung 5,50 Meter in die Tiefe und ist seither ...

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