Schlimmer als ein Albtraum

GERICHTSBERICHT: Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung für Vergewaltigung einer jungen Frau.  

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WALDKIRCH/FREIBURG. Eine Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten hatte die Staatsanwältin für die Vergewaltigung einer 21-jährigen jungen Frau aus dem Elztal vor dem Landgericht Freiburg gefordert. Die Anwältin der 21-Jährigen hatte angesichts der Tat und ihrer Folgen für vier Jahre Haft plädiert. Der Verteidiger hatte den Unschuldsbeteuerungen seines Mandanten folgend, Freispruch beantragt. Die Jugendkammer hat den 20-jährigen Angeklagten am Ende wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt.

Drei Tage dauerte der Prozess, in dem der Angeklagte vergeblich versucht hatte, die Zeugin als unglaubwürdig und die Vergewaltigung als erfunden darzustellen. Nicht er habe auf der Heimfahrt von einer Diskothek in Waldkirch in der Nacht zum 18. September 2005 auf einem sexuellen Kontakt ...

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