Gerichtsurteil

Schlappe für Onlineportal Check24

Check 24 muss deutlich machen, dass für die Vermittlung von Versicherungen Provision fließt.  

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MÜNCHEN (dpa). Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil mit Signalwirkung für den Verbraucherschutz im Internet gesprochen: Das Internetportal Check 24 muss künftig seine Kunden vor dem Online-Abschluss einer Versicherung besser informieren und gründlicher beraten als bisher. Das entschied der 29. Zivilsenat am Donnerstag, geklagt hatte der Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute.

Sofern das Urteil rechtskräftig wird, muss Check 24 künftig die Besucher der Webseite beim ersten Geschäftskontakt unübersehbar darauf hinweisen, dass das Portal nicht nur Preise vergleicht, sondern ...

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