Schlappe für die Sparkasse Freiburg
Der Bundesgerichtshof kippt mehrere Klauseln, mit denen das Kreditinstitut seine Kunden zur Kasse bittet / Neue Regeln ab 2018.
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KARLSRUHE/FREIBURG. Darf eine Sparkasse Gebühren für bestimmte Dienstleistungen verlangen? Natürlich, sagt die Sparkasse Freiburg. Das sieht ein Verbraucherschutzverein anders – und gewinnt in Karlsruhe.
Wer bei der Sparkasse Freiburg Kunde ist, muss für ein paar Posten extra zahlen. So fallen für eine schriftliche Benachrichtigung über eine abgelehnte Sepa-Lastschrifteinlösung per Post fünf Euro an. Für die Aussetzung und Löschung eines Dauerauftrages verlangte die Bank bis vor gut vier Jahren zwei Euro. Die Führung eines ...