Schläge und Tritte beim Eintreiben von 60 Euro Schulden
VOR GERICHT: Ein 23-Jähriger wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
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EMMENDINGEN. Mit einer viermonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung ahndete Amtsrichter Thomas Ullenbruch eine vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen. Zur Tatzeit im November 2005 stand der Angeklagte ebenfalls wegen Körperverletzung unter Bewährung, so dass der Angeklagte die Haft diesmal antreten muss.
Zwischen der Tat ...