Schemel gegen Reiff: kein Sieger
Rechtsstreit zwischen dem Offenburger Stadtrat und Rechtsanwalt sowie dem Medienhaus landete vor dem Oberlandesgericht.
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OFFENBURG/FREIBURG. Ein ausgleichendes Urteil hat der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts mit Sitz in Freiburg gestern im Rechtsstreit zwischen Rechtsanwalt Reinhard Schemel und dem Medienhaus Reiff, Herausgeber des Offenburger Tageblatts, verkündet. Es hat den Streit um die Unterlassung bestimmter Aussagen in Verbindung mit einem Foto Schemels sowohl zu Gunsten der Pressefreiheit und als auch zu Gunsten der Persönlichkeitsrechte des Anwalts entschieden.
In seiner Ausgabe vom 6./7. November 2004 hatte das OT über eine Durchsuchung der damals noch bestehenden Rechtsanwaltskanzlei Schemel und Stapf berichtet. Im Artikel steht, dass Achim Stapf verhaftet ...