Scheitern eines Betriebes
Dickes Ende: KfZ-Meister wurde wegen "fahrlässigem Bankrott" zu Geldstrafe verurteilt.
Heinz Werner Seger
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SCHOPFHEIM. "Ihr Verhalten ist menschlich nachvollziehbar, doch die Interessen der Gläubiger unterstehen einem besonderen Schutz." Mit diesen Worten machte Amtsrichterin Margarete Basler einem 43-jährigen Angeklagten deutlich, warum er wegen Verschleppung des Insolvenzverfahrens und fahrlässigen Bankrotts zu einer Geldstrafe in Höhe von 2450 Euro verurteilt wurde.
Der Mann ist, wie er vor Gericht sagte, "mit Leib und Seele Automechaniker." Schon immer träumte er davon, ein eigenes Geschäft zu besitzen. ...