Schadensersatz für Anleger
Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs gilt für viele Betrügereien des Neuen Marktes.
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KARLSRUHE. Neue Hoffnung für geprellte Aktionäre. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied gestern, dass Firmenvorstände persönlich haften, wenn sie Anleger mit Falschinformationen zum Kauf später wertloser Aktien verlocken.
Konkret ging es gestern um die Firma Infomatec, ein Augsburger Software-Unternehmen, das 1998 an die Börse ging. In einer Ad-hoc-Mitteilung hatten die Firmengründer Alexander Häfele und Gerhard Harlos vom "größten Deal der Firmengeschichte" berichtet. Die ...