Saftige Buße wegen Fehlern in der Abrechnung
Ehemaliger Geschäftsführer einer Fahrschule muss 15 000 Euro zahlen / Überhöhte TÜV-Abrechnungen / Verfahren gegen 74-Jährigen wird eingestellt.
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HOCHRHEIN. Ein 74 Jahre alter Rentner musste sich vor dem Amtsgericht Bad Säckingen wegen Betrugs in 1543 Fällen verantworten. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 15 000 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen warf ihm vor, er habe als Geschäftsführer einer Fahrschule im Kreisgebiet seinen Schülern überhöhte TÜV-Gebühren in Rechnung gestellt.
Den Prozess hatte ein Fahrschullehrer von der Konkurrenz ins Rollen gebracht. Zu ihm hatte eine Schülerin gewechselt, nachdem sie zwei Mal durch die praktische Prüfung ...