Account/Login

Saftige Buße wegen Fehlern in der Abrechnung

Ehemaliger Geschäftsführer einer Fahrschule muss 15 000 Euro zahlen / Überhöhte TÜV-Abrechnungen / Verfahren gegen 74-Jährigen wird eingestellt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Führerschein   | Foto: Symbolbild: dpa
Ein Führerschein Foto: Symbolbild: dpa

HOCHRHEIN. Ein 74 Jahre alter Rentner musste sich vor dem Amtsgericht Bad Säckingen wegen Betrugs in 1543 Fällen verantworten. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 15 000 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen warf ihm vor, er habe als Geschäftsführer einer Fahrschule im Kreisgebiet seinen Schülern überhöhte TÜV-Gebühren in Rechnung gestellt.

Den Prozess hatte ein Fahrschullehrer von der Konkurrenz ins Rollen gebracht. Zu ihm hatte eine Schülerin gewechselt, nachdem sie zwei Mal durch die praktische Prüfung ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel