Daten

„Safe Harbor“-Abkommen: Kontrollen gab es keine

Nach der "Safe Harbor"-Vereinbarung zwischen dem US-Handelsministerium und der EU-Kommission von 2000 konnten Internet-Unternehmen Daten von EU-Bürgern legal in die USA übermitteln, obwohl die USA kein dem EU-Datenschutz vergleichbares Niveau haben  

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In dem Beschluss hatte die EU-Kommission nach Absprache mit der US-Regierung bestimmte Datenschutz-Mindeststandards definiert. Wenn sich US-Firmen an diese Standards hielten, galten sie als ein "safe harbor", als "sicherer Hafen". Nachweise mussten sie nicht erbringen, Kontrollen gab es ...

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