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Rutschpartie mit schweren Folgen

Landgericht Waldshut verurteilt 44-Jährigen zu Geldstrafe.  

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GÖRWIHL/WALDSHUT. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort im Dezember 2008 kostete einen 44 Jahre alten Angeklagten aus Görwihl den Führerschein. Sechs Monate lang dürfen ihm die Behörden keine neue Fahrerlaubnis ausstellen. Zudem muss er eine Geldstrafe von 800 Euro bezahlen, weil er einen Verteilerkasten der Telekom und ein Verkehrsschild beschädigt hat.

Damit folgte die Erste Kleine Strafkammer des Landgerichts Waldshut dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verschärfte das Urteil des Amtsgerichts vom ...

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