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Rücksicht nehmen auf Brutzeiten

Landratsamt weist darauf hin, dass März bis September das Entfernen von Pflanzen verboten ist.  

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Das Fällen von Bäumen ist vom 1. März an nur ausnahmsweise erlaubt.   | Foto: dpa
Das Fällen von Bäumen ist vom 1. März an nur ausnahmsweise erlaubt. Foto: dpa
LÖRRACH (BZ). Zu Beginn des Frühjahrs arbeiten viele Menschen wieder in ihren Gärten. Das ...

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