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Bundesgerichtshof

Rocker erringen Teilerfolg - und ziehen Kutten wieder an

Rocker dürfen für das Tragen ihrer Kutten nicht pauschal bestraft werden. Für ihre Club-Lederwesten sind die Rocker sogar bis nach Karlsruhe gezogen – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof verkündete in der Sache ein zwiespältiges Urteil.  

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Rocker: „Wir ziehen unsere Kutten wieder an.“  | Foto: dpa
Rocker: „Wir ziehen unsere Kutten wieder an.“ Foto: dpa
Im Kampf um ihre symbolträchtigen Club-Lederwesten haben Rocker vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg errungen: Das Tragen der Kutten ist nicht strafbar, selbst wenn einzelne Rocker-Gruppen verboten sind.
"Die Gesetzeslage ist vollkommen unstimmig"Richter Jörg-Peter Becker Voraussetzung ist, dass ...

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