Account/Login

Amtsgericht

Richterin spricht Türsteher vom Vorwurf der Körperverletzung frei

Amtsgericht Kenzingen geht von vermeintlicher Notwehr aus / Reaktion auf Berührung.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KENZINGEN. Eine große Klappe und fragwürdiges Verhalten hat dem Besucher einer Diskothek einen gebrochenen Kiefer und eine Schädelprellung eingebracht. Ein Türsteher dieser Diskothek soll schuld gewesen sein, dass der Gast danach sechs Wochen lang nur noch flüssige Nahrung zu sich nehmen konnte. Dafür musste sich der Türsteher vor dem Kenzinger Amtsgericht verantworten.

Für die Staatsanwaltschaft und die Anwältin des vermeintlichen Opfers war der Fall klar: Körperverletzung aus nichtigem Anlass. Das sollte dem Angeklagten nach dem Dafürhalten der Staatsanwaltschaft 1200 Euro Strafe einbringen. Der Anwältin war das noch zu wenig. Aber ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel