Richterin sieht den Vorsatz bei einer Körperverletzung nicht

Man wollte auf einem Supermarktparkplatz die Autotüre eines anderen Fahrzeugs schließen und klemmte dabei den Fuß des Beifahrers ein.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein eingeklemmtes Bein und Blechschade...hriger zu einer Geldstrafe verurteilt.  | Foto: Symbolfoto: Claudia Renk
Ein eingeklemmtes Bein und Blechschaden – deswegen wurde ein 40-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto: Symbolfoto: Claudia Renk
ST. BLASIEN. Zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilte Richterin Susanne Lämmlin-Daun einen 40-jährigen Berufskraftfahrer, der sich wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten musste. Der Staatsanwalt hatte eine kurzzeitige Freiheitsstrafe gefordert.
...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Michael Blodzik, Susanne Lämmlin-Daun

Weitere Artikel