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Ein eingeklemmtes Bein und Blechschaden – deswegen wurde ein 40-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto: Symbolfoto: Claudia Renk
ST. BLASIEN. Zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilte Richterin Susanne Lämmlin-Daun einen 40-jährigen Berufskraftfahrer, der sich wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten musste. Der Staatsanwalt hatte eine kurzzeitige Freiheitsstrafe gefordert. ...