Richterin: Das Wetter ist keine Entschuldigung

Strafbefehl gegen rabiaten Autofahrer.  

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NÖRDLICHER BREISGAU. Ein Autofahrer soll einen Motorradfahrer auf der Autobahn offenbar absichtlich angefahren haben. Sein Führerschein wird beschlagnahmt, das Amtsgericht Kenzingen verurteilt ihn per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 20 Euro. Der Autofahrer legt Widerspruch ein. Amtsrichterin Beate Bezold setzt eine Hauptverhandlung an. Sie lädt acht Zeugen, einen Dolmetscher, einen Sachverständigen. Nur der Angeklagte fehlt; er und sein Anwalt sagen kurzfristig ab. Die Richterin verwirft den Einspruch, der Strafbefehl bleibt gültig.

Um 11 Uhr soll die Verhandlung gegen den Angeklagten beginnen, dem gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt wird. Kurz nach 10 Uhr klingelt das Telefon ...

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