Richter zweifelt nicht am Zeugen

Deshalb wird ein 64-Jähriger wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.  

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ST. BLASIEN. Vor dem Amtsgericht St. Blasien wurde mit der Vernehmung eines weiteren Zeugen der Prozess gegen einen 64-jährigen Taxifahrer fortgesetzt, der sich wegen Beleidigung verantworten musste. Der Direktor des Gerichts, Martin Hauser, verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30 ...

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Schlagworte: Martin Hauser, Jan Meents

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