Richter: "Überflüssig wie ein Kropf"
Teilnehmer einer Podiumsveranstaltung im Bürgermeisterwahlkampf muss 150 Euro an gemeinnützige Organisation bezahlen.
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MÜLLHEIM (mps). Der Richter hatte das Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte einstellen wollen. Doch der Beschuldigte, der bei einer Diskussionsveranstaltung im Bürgermeisterwahlkampf auffällig geworden war, bestand auf einen Urteilsspruch. Die Folge: Zwölf Zeugen wurden vom Amtsgericht vorgeladen, darunter alle Bürgermeisterkandidaten.
Strafrichter Dietrich Bezzel ließ keinen Zweifel daran, dass er die Hauptverhandlung aufgrund der Geringfügigkeit des Vergehens für unnötig hält. Aus seiner Sicht hätte die Angelegenheit mit einer ...