Richter stärken Rechte von Reisenden
Bundesgerichtshof: Wenn die Hauptattraktionen eines Urlaubs wegfallen, dürfen Verbraucher die Buchung kostenlos stornieren.
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KARLSRUHE (dpa). Peking ohne Verbotene Stadt und Platz des Himmlischen Friedens? Wenn solch weltberühmte Sehenswürdigkeiten plötzlich aus dem Besichtigungsprogramm einer Reise gestrichen werden, dürfen Kunden kostenlos zurücktreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Der Wegfall der beiden zentralen Besichtigungen sei als erheblicher Mangel einzustufen, was den kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Tour rechtfertige, heißt es in einer Mitteilung des ...