Richter stärken die Banken
Der Bundesgerichtshof hält Zusatzkosten beim Onlinebanking im Kern für rechtmäßig.
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KARLSRUHE. Banken können beim Onlinebanking für TAN-SMS, die aufs Handy des Kunden geschickt werden, Gebühren verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Es dürfen aber nur TAN abgerechnet werden, die vom Kunden genutzt wurden.
TAN ist die Abkürzung für Transaktionsnummer. Mit einer solchen kann sich der Kunde authentifizieren, wenn er online auf sein Bankkonto zugreifen will. Bevor er Geld ...