Account/Login

Richter stärken die Banken

Der Bundesgerichtshof hält Zusatzkosten beim Onlinebanking im Kern für rechtmäßig.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KARLSRUHE. Banken können beim Onlinebanking für TAN-SMS, die aufs Handy des Kunden geschickt werden, Gebühren verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Es dürfen aber nur TAN abgerechnet werden, die vom Kunden genutzt wurden.

TAN ist die Abkürzung für Transaktionsnummer. Mit einer solchen kann sich der Kunde authentifizieren, wenn er online auf sein Bankkonto zugreifen will. Bevor er Geld ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel