Richter rät zu Konsens
Das Arbeitsgericht ist gegen die Kündigung eines Mühlehof-Mitarbeiters / Neue Verhandlung geplant.
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STEINEN. Der Konflikt über die Nachtdiensttauglichkeit eines Betriebsratsmitglieds im Seniorenzentrum Mühlehof beschäftigte am Mittwoch das Arbeitsgericht Lörrach. Nach der Neuregelung des Nachtdienstes hatte der Mitarbeiter ein ärztliches Attest vorgelegt, wonach er keinen Nachtdienst leisten kann. Die Geschäftsleitung beantragte bei Gericht die Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsmitglieds. Dafür sah das Gericht aber keine Grundlage.
Vorgeschichte: Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung über den Nachtdienst in Pflegeheimen, die einen zweiten Nachtdienst fordert. In der Folge wurde im Mühlehof mit Unterstützung durch eine externe Pflegeexpertin zwischen ...