Richter: Müdigkeit war die Unfallursache
Landgericht hebt ein Urteil des Amtsgerichts auf / Gegenverkehr nicht nachgewiesen / Gutachter: Warnsymptome nicht beachtet.
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WALDSHUT-TIENGEN. Es war ein harmloser Unfall, ohne Personenschaden, aber mit Sachschaden. Ein junger Mann war zur Nachtstunde auf der B 317 bei Gschwend mit seinem Wagen zu weit nach rechts von der Fahrbahn abgekommen, touchierte die Leitplanke und dann auf der gegenüberliegenden Straßenseite noch eine Garage.
2500 Euro Schaden an der Leitplanke, 600 Euro an der Garagenwand, das Auto des Vaters kaputt, aber vollkaskoversichert. Von strafrechtlicher Seite gab dies einen mäßigen Strafbefehl mit 100 ...