Account/Login

Richter macht Vorschlag zur Lösung

Gescheiterte Praxisübernahme landet vor dem Landgericht / Beide Ärzte können bis 20. Januar Stellung nehmen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wer wird in Zukunft im Alten Rathaus i...e beschäftigte sich jetzt ein Richter.  | Foto:  David Rutschmann
1/2
Wer wird in Zukunft im Alten Rathaus im Ühlinger Ortskern praktizieren? Mit dieser Frage beschäftigte sich jetzt ein Richter. Foto:  David Rutschmann

. Ralf Berg kann während der Gerichtsverhandlung am Landgericht Waldshut-Tiengen kaum still sitzen. Für ihn steht viel auf dem Spiel, denn das Gericht verhandelt die Herausgabe der Praxisräumlichkeiten an der Berghausstraße 2 in Ühlingen, dem Alten Rathaus, an Mohamed Jafar. Jafar will mit der Klage Berg dazu bringen, die Praxisräumlichkeiten im Alten Rathaus zu übergeben.

Denn eigentlich hätte Mohamed Jafar im Oktober 2020 die Praxis von Ralf Berg übernehmen sollen. Dazu kam es aber nicht und seitdem praktiziert Berg weiter – seit bald einem Jahr ohne gültigen Mietvertrag, dafür seit fast einem halben Jahr mit Räumungsklage.
Die Vorgeschichte
Die Verhandlung
Ganz offen fragt der Richter die beiden Ärzte, wie es weiter ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel