Richter: Französisch kein Nachteil
Gericht fordert Förderung für Kinder, die umziehen / Zufriedenheit im Elsass über das Urteil / Schopfheimer Eltern prüfen.
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MANNHEIM (lsw). Die Einführung von Französisch in den Grundschulen am Oberrhein ist zulässig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Donnerstag in Mannheim entschieden. Das Gericht wies eine Klage der Eltern eines fünfjährigen Mädchens aus Baden-Baden ab, die durch diese Regelung schwere Nachteile für ihr Kind befürchten.
Vom Schuljahr 2003/04 an wird an den Grundschulen im Land Fremdsprachenunterricht eingeführt. Meist ist das Englisch, am Oberrhein allerdings Französisch. Die Landesregierung reagierte mit Erleichterung auf den Richterspruch. "Wir sind glücklich ...