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WEHR/WALDSHUT. Wegen vollendeter und versuchter gefährlicher Körperverletzung musste sich gestern ein 27-Jähriger vor dem Landgericht Waldshut verantworten. Die Besonderheit des Verfahrens: Von Beginn an waren alle Beteiligten von der fehlenden Schuld des Angeklagten überzeugt. Da seine Schuldunfähigkeit ...