Rheinfelderin, die über Monate den Nachbarn nachgestellt hat, wird erneut verurteilt
Über Monate hat eine 55-jährige Rheinfelderin ihre Nachbarn nachgeäfft, drangsaliert und ihnen aufgelauert. Dafür wurde sie vom Landgericht Freiburg zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Nach sechs Verhandlungstagen ist eine Rheinfelderin im Berufungsverfahren wegen Nachstellung zum Nachteil ihrer damaligen Nachbarn in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden: 75 Tagessätze à 70 Euro, rund 5200 Euro. Zudem muss sie für die Kosten des Berufungsverfahrens aufkommen. Im Juni 2021 war die damals 53-Jährige bereits vor dem Amtsgericht Lörrach verurteilt worden, hatte jedoch Berufung eingelegt. Bis ...