Unterm Strich bleibt nur der Fall des Gartenhäuschens
Reuiger Ex-TBO-Chef kommt mit Geldstrafe in Höhe von 2750 Euro davon
Der Staatsanwalt spricht von Selbstbedienungsmentalität, erkennt aber auch strafmindernde Gründe. Das Gerichts sieht’s ähnlich und verurteilt den 52-jährigen Ex-TBO-Chef zu einer Geldstrafe in Höhe von 2750 Euro.
Fr, 23. Jan 2015, 11:30 Uhr
Offenburg
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