Account/Login

Unterm Strich bleibt nur der Fall des Gartenhäuschens

Reuiger Ex-TBO-Chef kommt mit Geldstrafe in Höhe von 2750 Euro davon

Der Staatsanwalt spricht von Selbstbedienungsmentalität, erkennt aber auch strafmindernde Gründe. Das Gerichts sieht’s ähnlich und verurteilt den 52-jährigen Ex-TBO-Chef zu einer Geldstrafe in Höhe von 2750 Euro.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
OFFENBURG. Weil er sich 2009 als Chef der Technischen Betriebe Offenburg (TBO) ein Gartenhäuschen auf Kosten der Stadt angeschafft hat, ist der 52-jährige Angeklagte wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 2750 Euro verurteilt worden. Dies hat ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel