Reifen fahrlässig gelagert
Geldstrafe im Kostar-Brandfall / Angeklagter beruft sich auf die Stadt / Schadenersatz offen.
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BAD SÄCKINGEN/WEHR. Handelte der Betreiber eines Reifenlagers in der ehemaligen Kissenfabrik Kostar vorsätzlich oder fahrlässig, als er das Lager in einem Wasserschutzgebiet einrichtete? Oder ist er freizusprechen von jeglicher Schuld? Diese Fragen wurde bei dem Prozess gegen den Betreiber des Lagers gestern vor dem Bad Säckinger Amtsgericht erörtert. Das Verfahren endete mit einer Geldstrafe.
Das Lager war am 1. Mai abgebrannt. Seither gibt es im Zusammenhang mit Trinkwasserschutz, Feuerwehrkosten und Entsorgung zahlreiche Nachspiele. Wie das Verfahren gestern zeigte, ist in diesem aber auch die Vorgeschichte ...