Account/Login

Reifen fahrlässig gelagert

Geldstrafe im Kostar-Brandfall / Angeklagter beruft sich auf die Stadt / Schadenersatz offen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BAD SÄCKINGEN/WEHR. Handelte der Betreiber eines Reifenlagers in der ehemaligen Kissenfabrik Kostar vorsätzlich oder fahrlässig, als er das Lager in einem Wasserschutzgebiet einrichtete? Oder ist er freizusprechen von jeglicher Schuld? Diese Fragen wurde bei dem Prozess gegen den Betreiber des Lagers gestern vor dem Bad Säckinger Amtsgericht erörtert. Das Verfahren endete mit einer Geldstrafe.

Das Lager war am 1. Mai abgebrannt. Seither gibt es im Zusammenhang mit Trinkwasserschutz, Feuerwehrkosten und Entsorgung zahlreiche Nachspiele. Wie das Verfahren gestern zeigte, ist in diesem aber auch die Vorgeschichte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel