Regionales genießt Schutz
Bundesgerichtshof stärkt Markenrechte der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall.
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Nicht jede Sau aus Hohenlohe darf ein "Hohenloher Landschwein" sein, nicht jede Kuh aus der Region ein "Hohenloher Weiderind". Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag anhand dieser Beispiele entschieden, dass regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel nach deutschem Markenrecht geschützt sein können – auch wenn sie nicht nach EU-Kriterien als geschützte geografische Angaben (g.g.A.) gelten. Was das für Verbraucher bedeutet, wird unterschiedlich bewertet.
Geklagt hatte die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall, die einer Metzgerei in der Region verbieten wollte, die genannten Bezeichnungen zu verwenden. Sie sind den Angaben nach als Kollektivmarken nach ...