Rechtsstreit um "geerbte" Brücke
Das Gesetz verpflichtet Efringen-Kirchen dazu, für die Sanierung der Eisenbahnbrücke aufzukommen, was sehr teuer werden könnte
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EFRINGEN-KIRCHEN. Ein altes Bundesgesetz aus den 1960er Jahren macht der Gemeinde zu schaffen: das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Das sieht vor, dass die Bahn nur für die Straßen zuständig ist, die unterhalb einer Gleisanlage hindurchführen. Um alle darüberführenden Straßenbrücken müssen sich – je nachdem – Gemeinden, Land oder Bund kümmern. Die Verbindungsstraße von Kirchen nach Fischingen liegt in der Verantwortung Efringen-Kirchens, das sich nun um die Sanierung der Brücke kümmern muss. Doch das könnte sehr teuer werden.
"Die Brücke haben wir geerbt", nahm es Bürgermeister Fürstenberger auf Gerd Bahlingers Frage im Verwaltungsausschuss noch scheinbar mit Humor. Für ...