Rhein-Au

Rechtsstreit um Finanzierung der Lärmschutzwand - Grundstückbesitzer klagt

Mindestens einer von drei zahlungspflichtigen privaten Grundstücksbesitzern in der Rhein-Au wird den Beitragsbescheid anfechten.  

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Eine drei Meter hohe Wand soll die Rhein-Au vor Autolärm schützen.   | Foto: Hildegard Siebold
Eine drei Meter hohe Wand soll die Rhein-Au vor Autolärm schützen. Foto: Hildegard Siebold

BAD SÄCKINGEN. Der Bau der drei Meter hohen und rund 360 Meter langen Lärmschutzwand zwischen der Gemeinschaftszollanlage Stein/Bad Säckingen und dem Bad Säckinger Baugebiet Rhein-Au schreitet zügig voran. Wer das etwa eine halbe Million Euro teure Bauwerk letztlich bezahlen wird, steht indes immer noch nicht fest und wird wohl auch nach der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats nicht feststehen. Mindestens ein Grundstücksbesitzer in der Rhein-Au wird gegen den zu erwartenden Beitragsbescheid klagen.

Damit gehen die Hoffnungen von Bürgermeister Alexander Guhl nicht in Erfüllung, das Kapitel "Lärmschutzwand Rhein-Au" ohne Gerichtsverfahren abzuschließen. "Wir haben ...

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Schlagworte: Alexander Guhl

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