Der Supreme Court in den USA muss klären, ob sich ein Unternehmen die Rechte an einzelnen Erbgutabschnitten sichern darf.
An Genen hat unsereins kein Mangel. Mehr als 20 000 schleppt der Mensch in seinem Erbgut mit sich herum. Kein Grund geizig zu sein, könnte man meinen. Muss man sich dann wirklich daran stören, wenn sich Firmen einzelne Erbgutabschnitte unter den Nagel reißen und als Patent zu ihrem Eigentum erklären?
Unbedingt, sagt die Amerikanische Bürgerrechtsunion, die seit ...