Rauschgifthandel nicht nachweisbar
In seinem letzten Prozess in Bad Säckingen verhängte Richter Jockers eine Bewährungsstrafe wegen des Besitzes von Marihuana.
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BAD SÄCKINGEN. "Ich glaube Ihnen nicht, dass sie mit dem Marihuana nicht gehandelt haben, aber ich kann es Ihnen auch nicht nachweisen", erklärte Richter Heinz Jockers am Ende seines letzten Prozesses als Chef des Amtsgerichts Bad Säckingen.
Der Adressat dieser Aussage war ein 37-jähriger Mann aus Wallbach, der wegen des Besitzes von 190 Gramm Marihuana zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und 100 Stunden ...