Account/Login

Rauschgifthandel nicht nachweisbar

In seinem letzten Prozess in Bad Säckingen verhängte Richter Jockers eine Bewährungsstrafe wegen des Besitzes von Marihuana.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BAD SÄCKINGEN. "Ich glaube Ihnen nicht, dass sie mit dem Marihuana nicht gehandelt haben, aber ich kann es Ihnen auch nicht nachweisen", erklärte Richter Heinz Jockers am Ende seines letzten Prozesses als Chef des Amtsgerichts Bad Säckingen.

Der Adressat dieser Aussage war ein 37-jähriger Mann aus Wallbach, der wegen des Besitzes von 190 Gramm Marihuana zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und 100 Stunden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel