Polizeiverordnung
Rasenmäher dürfen mittags laut sein – Kinder nicht
Ein vermeintlicher Widerspruch in der neuen Polizeiverordnung erregte die Gemüter am Windener Ratstisch: Ein Rasenmäher darf von 12 bis 14 Uhr arbeiten – Kinder aber nicht auf dem Spielplatz spielen. Die Änderung der Polizeiverordnung wurde zurückgestellt.
em
Di, 23. Sep 2008, 10:52 Uhr
Winden im Elztal
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