Polizeiverordnung

Rasenmäher dürfen mittags laut sein – Kinder nicht

Ein vermeintlicher Widerspruch in der neuen Polizeiverordnung erregte die Gemüter am Windener Ratstisch: Ein Rasenmäher darf von 12 bis 14 Uhr arbeiten – Kinder aber nicht auf dem Spielplatz spielen. Die Änderung der Polizeiverordnung wurde zurückgestellt.  

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Er darf von 12 bis 14 Uhr laut sein, Kinder aber nicht?  | Foto: Elfriede Mosmann
Er darf von 12 bis 14 Uhr laut sein, Kinder aber nicht? Foto: Elfriede Mosmann
WINDEN (em). Ein vermeintlicher Widerspruch in der neuen Polizeiverordnung erregte die Gemüter am Windener Ratstisch: Ein Rasenmäher ...

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Schlagworte: Klaus Hämmerle, Clemens Bieniger, Pia Lach

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