Antrag abgelehnt
Räumpflicht: Keine Ausnahme für Behinderte
Schwerbehinderte können nicht auf eine Befreiung vom Räum- und Streudienst hoffen. Auch nicht darauf, dass sie später als um 7 Uhr für einen sicheren Gehweg gesorgt haben müssen. Die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt hat den entsprechenden Antrag eines Bürgers abgelehnt.
Mo, 13. Dez 2010, 16:14 Uhr
Titisee-Neustadt
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