Radfahrer wird wohl entschädigt

Mountainbiker war über Drähte gestürzt / BGH: tückische Falle.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KARLSRUHE (dpa). Nach einem Sturz über eine Absperrung aus Stacheldraht ist ein Mountainbike-Fahrer vom Hals abwärts gelähmt – nun kann der Mann auf eine hohe Summe Schmerzensgeld hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Hauptschuld für den Unfall bei der für den Weg verantwortlichen Gemeinde und zwei Jagdpächtern.

Das Urteil soll am 2. April verkündet werden. Auf Anregung der Richter wollen beide Seiten in den nächsten Wochen aber auch über einen Vergleich verhandeln. Das heißt, sie würden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel