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Mordanklage

Prozessauftakt nach tödlicher Verfolgungsfahrt in Gaggenau

  • dpa

  • Mi, 11. September 2024, 03:30 Uhr
    Baden-Württemberg

     

Er hatte keinen Führerschein, aber raste mit dem Auto des Vaters durch die Stadt. Für eine Frau hat das tödliche Folgen. Für den Fahrer nun juristische.

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Am Landgericht Baden-Baden wird ein tödlicher Raserunfall verhandelt. (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Baden-Baden (dpa/lsw) - Ohne Führerschein und unter Einfluss von Cannabis soll ein 20-Jähriger mit dem Auto seines Vaters auf der Flucht vor der Polizei einen Unfall mit tödlichen Folgen verursacht haben. Unter anderem wegen Mordes an einer Frau in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge steht der Angeklagte daher ab Mittwoch (9.30 Uhr) vor der Jugendkammer des Landgerichts Baden-Baden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem inzwischen 21-Jährigen vor, im Januar in Gaggenau (Landkreis Rastatt) vorsätzlich andere in Gefahr gebracht zu haben. Eine Polizeistreife habe den Mann, der nach Angaben des Gerichts deutscher und türkischer Staatsangehöriger ist, an jenem Samstagnachmittag kontrollieren wollen. Die Beamten hätten mittels Lichthupe, akustischer Hupe, Blaulicht und dem Haltesignal "Stopp Polizei" auf sich aufmerksam gemacht, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklage.

Daraufhin habe der Mann mit mehr als Tempo 100 die Flucht ergriffen. Beim Abbiegen an einer Kreuzung habe er die Kontrolle über das Auto verloren und sei auf einen Fußgängerweg geraten. Dort stieß der Wagen mit einer Passantin zusammen. Durch die Wucht des Aufpralls verletzte sich die Frau so schwer, dass sie gut einen Monat später im Krankenhaus starb. Das Fahrzeug überschlug sich und beschädigte eine Bushaltestelle sowie einen Zaun.

Der Angeklagte ist seither in Untersuchungshaft und hat sich den Angaben nach bisher nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Das Landgericht hat fünf weitere Termine angesetzt. Ein Urteil könnte die Kammer demnach Mitte Oktober sprechen. Denkbar ist laut einer Sprecherin, dass für Teile der Verhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

© dpa‍-infocom, dpa:240911‍-930‍-228998/1

Ressort: Baden-Württemberg

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