Insolventer Küchenhersteller
Umfangreiche Anklage: Prozess gegen Ex-Vorstände von Alno
2017 legte der Alno eine spektakuläre Insolvenz hin. Das Landgericht Stuttgart klärt nun die Frage, ob dabei alles mit rechten Dingen zuging. Die Verteidiger wollen zu Beginn etwas klarstellen.
Mo, 13. Jan 2025, 15:22 Uhr
Baden-Württemberg
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Stuttgart (dpa/lsw) - Die Pleite des Küchenherstellers Alno sorgte einst für bundesweite Schlagzeilen. Jahre später hat in Stuttgart der Prozess gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder begonnen. Eine Sicherheitsschleuse links vom Eingang, die Treppe hoch ins erste Obergeschoss, Saal 153. Schnell wird hier am ersten Verhandlungstag klar: Der Prozess dürfte sich ziehen und kompliziert werden.
Allein um die Anklage vorzulesen, braucht die Staatsanwaltschaft über eine Stunde. Insgesamt listet sie 56 einzelne Taten auf, welche die Angeklagten begangen haben sollen. Und die Anklage hat es in sich: Es geht um Insolvenzverschleppung, Kreditbetrug und Untreue.
Die beiden Ex-Vorstände lauschen der Anklage nahezu regungslos. Er, 78 Jahre alt, blaues Hemd, dunkelblauer Anzug und Einstecktuch, nach vorne gebeugt. Sie, 57, dunkelblauer Anzug, Brille mit breitem Gestell, den Rücken durchgestreckt.
Das Gericht hat 28 Fortsetzungstermine bis in den September hinein angesetzt. Ein weiterer Angeklagter muss sich zudem wegen des Verdachts zur Beihilfe zur Untreue verantworten. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft neun Personen angeklagt. Gegen sechs wurde das Verfahren inzwischen eingestellt.
Wann war Alno zahlungsunfähig?
Eine der zentralen Fragen im Laufe des Prozesses wird sein, wann die Alno AG zahlungsunfähig war. Das einstige Traditionsunternehmen mit Sitz im schwäbischen Pfullendorf und Tochterfirmen hatten im Sommer 2017 Insolvenz angemeldet. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings nach ihren Ermittlungen davon aus, dass das Unternehmen früher zahlungsunfähig war. Laut der Anklage nämlich spätestens Ende 2013. Trotzdem hätten die Angeklagten Ex-Vorstände keinen Insolvenzantrag gestellt.
Ein Investor hatte im Zuge des Insolvenzverfahrens anschließend wesentliche Teile von Alno übernommen. Die Küchenproduktion wurde noch eine Weile weitergeführt. Doch auch dieses Unternehmen ging schließlich in die Insolvenz.
Bei dem Vorwurf der Untreue geht es im Kern zum einen darum, dass die beiden Ex-Vorstände Zahlungen für Risikoprämien an ausländische Firmen veranlasst haben sollen, in welche einer der beiden involviert gewesen sein soll. Zum anderen geht es um Sonderbonuszahlungen. Beim Kreditbetrug zulasten eines Investors wirft die Staatsanwaltschaft den Ex-Vorständen vereinfacht gesagt vor, diesen nicht korrekt über die finanzielle Situation des Unternehmens informiert zu haben.
Verteidiger kritisieren Staatsanwaltschaft
Die Verteidiger der beiden Ex-Vorstände nutzten den Prozessauftakt, um in Eröffnungserklärungen das aus ihrer Sicht durch die Staatsanwaltschaft verzerrte Bild ihrer Mandanten zu korrigieren. Das gezeichnete Bild von einem Menschen, der ein kriselndes Unternehmen zu seinen eigenen Vorteilen ausgewrungen und eigenen Unternehmen Geld zugeschustert habe, sei schlicht unzutreffend, sagte der Anwalt des Ex-Vorstands. Der Mann habe sich keinesfalls bereichert. Im Gegenteil: Er habe nahezu alles verloren, was er sich wirtschaftlich aufgebaut hat.
Der Anwalt der ehemaligen Vorständin sprach von einem sehr einseitigen Bild. Er kritisierte, dass seitens der Kammer kein unabhängiges Gutachten seitens eines Sachverständigen eingeholt wurde. Dieses hätten die beiden Angeklagten selbst beauftragt. Es käme zum Ergebnis, dass die Alno AG im betrachteten Zeitraum zahlungsfähig war.
Die Verteidiger kündigten an, dass sich die beiden Ex-Vorstände ausführlich zu den Vorwürfen äußern werden. Knapp zweieinhalb Stunden nach Beginn der Verhandlung unterbrach der Vorsitzende Richter Alexander Stuckert die öffentliche Hauptverhandlung. Weiter soll es am kommenden Montag gehen.
© dpa-infocom, dpa:250113-930-342319/4
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