Praktikantenlohn rechtens
Einigung vor dem Arbeitsgericht / Klägerin hatte eine Verzichtserklärung unterschrieben.
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LÖRRACH. Nur einen Teilsieg errang eine junge Frau, die vor dem Arbeitsgericht einen höheren Lohn und ein qualifiziertes Zeugnis von ihrem früheren Arbeitgeber erstreiten wollte. Sie war als Praktikantin angestellt gewesen, gab vor Gericht jedoch an, selbstständig und teilweise in leitender Funktion gearbeitet zu haben. Daher sei der Praktikantenlohn "sittenwidrig". Sie verlangte eine Nachzahlung von 19 600 Euro.
Der Arbeitgeber, das Institut für Berufliche Weiterbildung (IBW) hatte behauptet, die junge Frau ...