Polizei muss bei Streit eingreifen

BZ-Plus Angeklagter muss wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eine Geldstrafe bezahlen.  

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LAHR. Als eine unübersichtliche emotionale Gemengelage bezeichnete Verteidiger Dieter Eckert am Mittwoch vor dem Amtsgericht Lahr die Vorgänge, die verhandelt wurden. Was zunächst als Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter Nötigung in Tatmehrheit mit Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten schwerwiegend daherkam, entpuppte sich lediglich als Streit zweier Familien.

Eine der beiden Familien hatte das Haus gekauft, in dem die andere Familie zur Miete wohnte, und wollte im Oktober des vergangenen Jahres die bereits leer stehenden Wohnungen entmüllen. ...

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