Plötzlich stach sie mit dem Messer zu
Rheinfelderin verletzte einen Mann lebensgefährlich / Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Freiburg
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RHEINFELDEN/FREIBURG. Es klingelt gegen 22 Uhr an der Wohnungstür. Als eine 43-jährige Rheinfelderin öffnet, stehen zwei Männer vor ihr. Sie verlangen Einlass, wollen ihren Mann sprechen. Die Frau will das nicht. Daraufhin wird sie beleidigt, möglicherweise geschlagen und geschubst. Sie geht zu Boden. Sie rappelt sich auf, hat plötzlich ein Küchenmesser in der Hand und sticht zu. Sie trifft einen der Männer lebensgefährlich in die Brust.
"Eine Notwehrlage lag nicht vor", urteilte das Amtsgericht Lörrach im April 2008 und verurteilte die nicht vorbestrafte 43-jährige Mutter von drei Kindern wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Sie legte gegen das Urteil Berufung ein, die jetzt ...